Prinzipien der Mediation

Die sechs Prinzipien erfolgreicher Mediation

1

Freiwilligkeit

Die Parteien entschließen sich freiwillig zum Beginn und zu der Durchführung der Mediation. Nur der freiwillige Entschluss aller Beteiligten kann die notwendigen Voraussetzungen und den entsprechenden Rahmen für die Entwicklung konstruktiver Lösungen schaffen. Das Merkmal der Freiwilligkeit beinhaltet auch, dass jeder der Beteiligten das Verfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen abbrechen kann.

2

Allparteilichkeit des Mediators

Der Mediator fühlt sich der Sichtweise jeder Konfliktpartei verpflichtet. Er verhält sich in allen Phasen des Verfahrens nicht nur neutral, sondern allparteilich. Während Neutralität bedeutet, dass der Mediator für keinen der Beteiligten Partei ergreift, geht das Merkmal der Allparteilichkeit darüber hinaus. Allparteilichkeit bedeutet, dass ich den Interessen jeder Partei gleichermaßen verpflichtet bin. Dies beinhaltet auch, dass ich für einen angemessenen Kräfte- und Machtausgleich zwischen den Parteien sorge und die Parteien bei ihrer Suche nach allseits zufrieden stellenden Lösungen ausdauernd unterstützte.

3

Eigen-
Verantwortlichkeit

Die Parteien kennen ihre Interessen selbst am besten. Eigene Lösungen wirken nachhaltiger und bereinigender als Entscheidungen anderer. Aus diesem Grunde wird in der Mediation - im Gegensatz zum „traditionellen“ Gerichtsverfahren - die Entscheidung des Konflikts zwischen den Parteien nicht an eine dritte (staatliche) Stelle übergeben, sondern die Parteien selbst erarbeiten eigenverantwortlich eine tragfähige Lösung ihres Streits. Dabei werden sie von mir unterstützt. Ich gestaltete das Verfahren und schaffe so einen strukturierten Rahmen, um den Konflikt erfolgreich zu bearbeiten. Der Mediator ist aber weder Richter noch Schlichter. Vielmehr hilft er wie ein Art „Katalysator“, dass die Konfliktparteien ihre Positionen durchbrechen, Interessen erkennen und Lösungen finden, ohne in das alte Konfliktverhalten der wechselseitigen Vorwürfe zurückzufallen.

4

Informiertheit

Alle notwendigen Informationen müssen auf den Tisch. Alle entscheidungsrelevanten Informationen müssen gekannt und gewichtet werden können. Anders sind die Konsequenzen von Entscheidungen nicht erkennbar. Die Parteien verpflichten sich daher zu absoluter Offenheit und versprechen sich damit, alle wesentlichen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig beizubringen. Als Mediator stelle ich die Weitergabe der relevanten Informationen zwischen den Parteien sicher.

5

Vertraulichkeit

Da zum Gelingen einer Mediation die notwendigen Informationen offengelegt werden müssen, vereinbaren die Beteiligten Vertraulichkeit für die Verhandlungen und deren Inhalte. Diese sollen außerhalb der Verhandlungen nicht gegen eine Partei verwendet werden dürfen. Als Rechtsanwalt unterliege ich ohnehin der Verschwiegenheitspflicht.

6

Ergebnisoffenheit

Ein Mindestmaß an Ergebnisoffenheit ist zum Gelingen der Mediation erforderlich.  Keine Partei darf sich gegen die Interessen der anderen durchsetzen wollen, auch ein Nachgeben „um des lieben Friedens Willen“ ist nicht gewünscht, da damit keine tragbare Lösung für die Beteiligten gefunden wird. Ergebnisoffenheit soll helfen, die Interessen der Beteiligten umfänglich zu berücksichtigen.